Ingo Schneider

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte :

  • Arbeits u. Verkehrsrecht
  • Bau- u. Architektenrecht 

 

Die Errichtung und der Betrieb von Gebäuden ist ein großvolumiges und oft langfristiges Geschäft. Die Beteiligten bewegen sich in einem konfliktträchtigen Marktumfeld mit sehr hohen Risiken und oft geringen Margen. Herr Rechtsanwalt Schneider gestaltet bei der anfänglichen Strukturierung der Projekte, bei Vorbereitung, Ausschreibung, Verhandlung und Abschluss aller Verträge, bei Erstellung und Abschluss der Nutzungs- und Dienstleistungsvereinbarungen bis hin zur Veräußerung der Objekte in allen Varianten.

 

Während der Errichtungsphase eines Bauprojekts kommt es auch auf ein hohes technisches Verständnis und auf die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere mit Ingenieuren, Architekten, Kaufleuten sowie Immobilien- und Finanzierungsexperten an. Eine projektbegleitende Beratung geht über die rein baurechtlichen Fragestellungen hinaus. Typische Problemkreise einer Baumaßnahme, wie z.B. Verträge zwischen Arbeitsgemeinschaften und Projektträgern, Grundstücksverträge, Investitions- und Erschließungsvereinbarungen, Management-Verträge, Architekten- und Ingenieurverträge, umweltrechtliche Fragestellungen (Baulärm, Nachbarrechte, Erschütterungen etc.), Arbeitsschutz, etc. werden von Herrn Rechtsanwalt Schneider begleitet.

 

Das arbeitsrechtliche Beratungsangebot des Herrn Rechtsanwalt Schneider umfasst sämtliche Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Bezüge. Hierzu zählen die Durchsetzung individualrechtlicher Maßnahmen wie Kündigungen, Versetzungen und Aufhebungsverträge ebenso, wie die anwaltliche Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern vor Gerichten und Einigungsstellen.

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